Abwasser
Schmutzwasserkanäle
Die Länge des Rohrnetzes beträgt 65 km und umfasst 5.000 Hausanschlüsse. Bad Schwartau hat 21 Pumpstationen.
Die Einleitung des Schmutzwassers zur Klärung in Lübeck erfolgt über die Mengenmeßeinrichtungen in Tremskamp und in der Vorwerker Straße.
Die anfallenden Gebühren zur Reinigung des Schmutzwassers werden von den Städtischen Betrieben entrichtet.
Niederschlagswasserkanäle
Länge des Rohrnetzes: 66 km
Anzahl der Hausanschlüsse: 2.000 Stück
Anzahl der Pumpstationen: 1 Stück
Einleitung in folgende Gewässer: Trave-Altarm, Clever Au, Schwartau
Gebühren zur Schmutzwasserbeseitigung ab 01.01.2021
Gemäß der 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS) der Stadt Bad Schwartau vom 22.12.2021:
Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,38 € je m³ Schmutzwasser.
Die Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung nach § 16 der Satzung der Stadt Bad Schwartau über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS) wird für die nachfolgend aufgeführten Zählergrößen (vgl. § 16 Abs. 2 der Satzung) wie folgt festgesetzt:
Qn | 2,5 m3/h | 4,30 EUR/Monat |
Qn | 6,0 m3/h | 9,60 EUR/Monat |
ab Qn | 10,0 m3/h | 19,20 EUR/Monat |
Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen
Gemäß IV. Nachtragssatzung vom 18.12.2009
Die Grundgebühr beträgt 39,88 € je Hauskläranlagenentleerung. Als Zusatzgebühr werden 36,00 € je m³ abgeholten Abwassers erhoben.
Gebühren zur Niederschlagswasserbeseitigung ab 01.01.2021
Gemäß der Satzung der Stadt Bad Schwartau über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS) vom 22.12.2020 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2021:
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr beträgt 0,68 € je Berechnungseinheit pro Jahr
Satzungen
Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Satzungen zum Download zur Verfügung:
Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS
Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung-AAS
Erläuterung zum Fragebogen NW
Erläuterungen zum Fragebogen Niederschlagswassergebühr (262,5 KiB)