Wasser und Analysen

Trinkwasseruntersuchungen

Um die hohen Qualitätsansprüche einer optimalen Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, lassen die Städtischen Betriebe Bad Schwartau das Trinkwasser nach den in der TVO (Trinkwasserverordnung festgelegten Zeitintervallen vom Limbach Analytics GmbH Chemischen Laboratorium Lübeck beproben und chemisch-bakteriologisch untersuchen.

Download Trinkwasseranalyse vom 28.03.2022

Trinkwasser-Analyse - Kurzfassung

Parameter / Basis Einheit Methode Prüfwert TVO
PH-Wert - DIN EN ISO 10523 7,49 6,5-9,5
TOC / C mg/l DIN EN 1484 1,9 -
Eisen / Fe mg/l DIN EN ISO 11885 <0,01 0,2
Mangan / Mn mg/l DIN EN ISO 11885 0,003 0,05
Kupfer / Cu mg/l DIN EN ISO 11885 0,006 2
Nitrit / NO2 mg/l DIN EN ISO 13395 0,01 0,5
Nitrat / NO3 mg/l DIN EN ISO 10304-1 1,56 50
Gesamthärte / GH °dH DIN 38409 H-6 17,5 -
Karbonathärte °dH berechnet 16,7 -

Anzeige eines Eigentumswechsels

Im Falle eines Eigentumswechsels ist der alte Eigentümer in der Pflicht, den Wechsel schriftlich, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende, bei den Städtischen Betrieben Bad Schwartau anzuzeigen.

Für die Bekanntgabe nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Anzeige eines Eigentumswechsel

Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit Mietern abrechnen. Sie können sich daher als Mieter nicht für die Wasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung bei den Städtischen Betrieben anmelden. Die Abrechnung erfolgt stets mit dem Eigentümer.

Zähler für Gartenbewässerung

Als Ihr Wasserversorger sowie Entsorger von Schmutz- und Niederschlagswasser bieten wir unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, das Trinkwasser, welches für die Bewässerung des Gartens genutzt wird, von den Abwassergebühren zu befreien. Voraussetzung hierfür ist der Einbau eines sog. Sprengwasserzählers.

Für den Einbau sind folgende Schritte zu beachten:

1. Bei den Städtischen Betrieben Bad Schwartau ist ein schriftlicher Antrag zum Einbau des Zählers zu stellen. Bitte nutzen Sie dieses Antragsformular für Ihren Antrag.

2. Senden Sie den Antrag per Post oder per E-Mail zu.

3. Wir prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen bei einem positiven Ergebnis eine Genehmigung aus.

4. Sie lassen sich den Zähler von einem zugelassenen Wasserinstallateur einbauen. Diese Vorschrift kann nicht umgangen werden und dient der Sicherheit unseres Trinkwassers.

5. Nach dem Einbau füllt Ihr Installateur unseren Einbaunachweis aus, den Sie mit der Genehmigung erhalten. Anschließend übernehmen wir Ihren Zähler in unser Abrechnungssystem und geben Ihnen zum Jahresende die Möglichkeit, uns den Stand dieses Zählers zu übermitteln.

Gut zu wissen:
Die Kosten für den Einbau des Zählers durch den Fachbetrieb gehen zu Ihren Lasten. Die Höhe der Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem Installateur. Der Zähler muss alle sechs Jahre geeicht werden, diese Kosten sind ebenfalls von Ihnen zu tragen.
Kosten für die Antragsprüfung sowie Genehmigung fallen bei den Städtischen Betrieben nicht an.

Der Einbau hat unter der Berücksichtigung der DIN 1988 für Trinkwasserhausanlagen zu erfolgen. Die Anlage ist zwingend mit einem Rohrbelüfter, einem KFR Ventil sowie einem Rückflussverhinderer zu versehen.

Der Einbau des Zählers hat ins Haus in die nach Außen führende Leitung zu erfolgen. Kann der Einbau nicht im Haus erfolgen, muss durch den Kunden nachgewiesen werden, dass kein anderer Einbau zumutbar ist.

Wasserpreise - Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Wasser (gültig ab 01. Januar 2022)

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 diese allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Wasser mit Wirkung ab 01. Januar 2022 beschlossen.

I. Allgemeiner Wassertarif

Der Wasserpreis für das abgenommene Wasser setzt sich zusammen aus:
1. Grundpreis
Der Grundpreis beträgt je Zähler mit einer Nenngröße von: siehe Tabelle

2. Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis beträgt ab 01.01.2022 je m3: netto 1,39 EUR / brutto 1,49 EUR

    netto brutto (incl. UST)
Qn 2,5 m3 4,50 EUR/Monat 4,82 EUR/Monat
Qn 6,0 m3 7,42 EUR/Monat 7,94 EUR/Monat
Qn 10,0 m3 14,00 EUR/Monat 14,98 EUR/Monat
Qn 15,0 m3 28,00 EUR/Monat 29,96 EUR/Monat
Qn 40,0 m3 42,00 EUR/Monat 44,94 EUR/Monat
Qn 60,0 m3 56,00 EUR/Monat 59,92 EUR/Monat
Qn ab 150,0 m3 78,00 EUR/Monat 83,46 EUR/Monat

II. Großabnehmer

Die Stadt Bad Schwartau behält sich vor, mit Großabnehmern Sonderverträge abzuschließen.

III. Tarif bei Benutzung von Standrohrzählern

1. Für jeden angefangenen Tag der Überlassung eines Standrohrzählers wird ein Bereitstellungsbetrag von netto 1,50 EUR / brutto 1,61 EUR (incl. Ust) erhoben.

2. Für die abgelesene Wassermenge ist der Verbrauchspreis gemäß Abschnitt I. Ziff. 2. zu zahlen.

3. Wenn sich herausstellt, dass ein Standrohrzähler nicht richtig anzeigt oder stehengeblieben ist (z.B. infolge Verschmutzung oder Beschädigung des Zählers), ist der Wasserpreis für die von der Stadt Bad Schwartau, Städtischen Betriebe Bad Schwartau unter angemessener Berücksichtigung der Angaben des Benutzers geschätzte Menge entnommenen Wassers zu entrichten.
Die vorstehend genannten Bruttopreise enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von z.Z. 7%. Sie sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Es kann daher bei der Ermittlung der Rechnungsbeträge zu Rundungsabweichungen kommen.

Bad Schwartau, 16.12.2021

gez. Dr. Brinkmann - Bürgermeister


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